1 Allgemeines Geltungsbereich

Grundsätzlich gilt für alle unsere Geschäftsbedingungen ab 1.1.2007 das Österreichische Handelsrecht – Änderungsgesetz (HaRAG) so wie das Unternehmensgesetzbuch (UGB) bzw. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in der jeweils gültigen Fassung.
Im Besonderen weisen wir auf die folgenden grundlegenden Punkte unserer Geschäftsbedingungen hin:

1.1 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Mündliche Nebenabreden sind immer unwirksam.

2 Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind immer freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben js-therm im Rahmen des Zumutbaren und im Sinne produktionsbedingter Verbesserungen vorbehalten.
2.2.Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2.3. Die bestellte Ware wird ehest möglich oder zum Wunschtermin des Kunden geliefert.
2.4. Ist es js-therm nicht möglich den gewünschten Liefertermin einzuhalten, wird der Kunde unverzüglich mittels Auftragsbestätigung
davon in Kenntnis gesetzt.
2.5. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in A-2232 Deutsch Wagram.

3 Eigentumsvorbehalt

3.1. Bei allen unseren Verträgen mit unseren Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
Ziffer 3.2. und 3.3. dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4 Preise

4.1. Die Preise gelten stets ab Lager.
4.2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht, da js-therm über die Firma ARA entpflichtet ist.
4.3. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, derzeit 20% hinzu.
4.4. Materialteuerungszuschläge so wie außergewöhnliche Energiepreisanhebungen die Preisanhebungen nach sich ziehen, werden wir rechtzeitig
schriftlich unseren Kunden mitteilen.

5 Zahlung

5.1. Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zu leisten.
5.2. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 12,5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.

6 Gefahrübergang und Versand

6.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
6.2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

7 Entgegennahme

Der Kunde darf die Entgegennahme von Waren wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

8 Sachmängel

8.1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
8.2. Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge); andernfalls ist die Geltendmachung des Sachmängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.3. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
8.4. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
8.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
8.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.8. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

9.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferfortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden wie folgt:
a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern,
dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den
Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
9.2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
9.3. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine
von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von
uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
9.4. Weitergehende oder andere als die in diesem § 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

10 Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit dem Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist.
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11 Rücknahmebedingungen

11.1. Die Bearbeitungsgebühr für Warenrücknahmen beträgt 15% vom Warennettowert, mindestens aber 50 Euro.
11.2. Die Kosten unserer Ausgangsfracht so wie der entsprechende Frachtanteil der Gesamtlieferung wird bei der Gutschrift in Abzug gebracht.
11.3. Rücksendung an uns sind generell frei Haus zu tätigen. Alle Teile sind in der Originalverpackung zurückzusenden. Die Teile stammen ausschließlich
von js-therm. Verpackungen, in denen die Fabrikate gemischt sind, werden von uns nicht sortiert und gehen sofort zulasten des
Kunden an ihn zurück.
11.4. Alle Artikel, die nicht in unserem aktuellen Lieferprogramm aufgeführt sind, können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
11.5. Bei Kleinaufträgen unter 75,00 Euro Auftragswert wird ein Mindermengenzuschlag von 10,- Euro verrechnet.

12 Werkzeugkosten

Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Kunde kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst.

13 Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Unser Geschäftssitz ist 2232 Deutsch Wagram, Österreich.

14 Verbindlichkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen.